Die LEPPER Stiftung sieht in der flächendeckenden und bezahlbaren Gesundheitsversorgung eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte. Deshalb fördert die LEPPER Stiftung alle Tätigkeiten, die der Gesundheit der Bürger dienen, insbesondere die Bekämpfung von akuten oder übertragbaren Krankheiten sowie die Erforschung und Lehre von Heilmethoden (öffentliches Gesundheitswesen). Ebenso unterstützt die LEPPER Stiftung Einrichtungen und Maßnahmen, die der Gesundheitsvorsorge dienen (öffentliche Gesundheitspflege).
Wir fördern das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege (im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr.3 Abgabenordnung).
Wir fördern im Einzelnen:
- Förderung von Krankenhäusern, Laboren und Therapieeinrichtungen,
- Förderung der Alternativmedizin und Naturheilverfahren,
- Förderung der fachlichen Qualifizierung der Gesundheitsberufe,
- Förderung der Suchtprävention und Suchtherapie,
- Förderung von Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge aller Art, einschließlich der Ernährungsberatung und der Sexualerziehung,
- Förderung von Präventivmaßnahmen und Therapien bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen,
- Förderung von Maßnahmen zu Verbesserung der ärztlichen Versorgung, insbesondere in ländlich strukturierten Gebieten,
- Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege, einschließlich der Aufstockung von Pflegepersonal in stationärer und ambulanter Versorgung,
- Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung von Betreuungsangeboten für pflegebedürftige Menschen,
- Verleihung von Auszeichnungen und Preisen für besondere Leistungen und Verdienste im öffentlichen Gesundheitswesen.
Die vorstehend genannten Wege zur Zweckverwirklichung stehen in keinem Rangverhältnis untereinander. Das Ausmaß und die Gewichtung der konkreten Verwirklichung der einzelnen Stiftungszwecke stehen im Ermessen der Stiftungsorgane.
Erfahren Sie mehr über unsere satzungsgemäßen Fördermaßnahmen!